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Pflegegrad abgelehnt – was tun?

Grundsätzlich wird der Pflegegrad 1 bei geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, zum Beispiel aufgrund von Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen, erteilt. Voraussetzung ist, dass in manchen Bereichen des alltäglichen Lebens eine Unterstützung erforderlich ist.

Im Rahmen einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird der tatsächliche Bedarf ermittelt. Auf der Grundlage des Berichts wird die Pflegekasse eine Entscheidung treffen.

Eine Frau sitzt auf einer Couch, während eine Krankenschwester ihren Arm hält und Unterstützung bietet

So legen Sie Widerspruch ein

Wenn Sie sich an diese drei Wʼs halten, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite:

Wann?

Nach Zustellung des Bescheids der Pflegekasse haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch gegen diesen einzulegen. Wird in dem Bescheid nicht darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit des Widerspruchs besteht, beträgt die Frist ein Jahr.

Wie?

Als Einspruch genügt ein formloses Schreiben, das Sie an die Adresse der Pflegekasse schicken oder als Fax senden. Wir empfehlen Ihnen, das Widerspruchsschreiben direkt in der Geschäftsstelle der Pflegekasse abzugeben und sich den Eingang bestätigen zu lassen. Anschließend wird die Pflegekasse Ihren Antrag erneut prüfen und in der Regel noch einmal einen Besuch des MDK bei Ihnen zu Hause veranlassen. Auch bei diesem zweiten Termin sollten Sie alle wichtigen Unterlagen und Ihr Pflegetagebuch bereithalten, damit der Gutachter sich einen umfassenden Eindruck von Ihrer Selbstständigkeit im Alltag verschaffen kann.

Wo?

Das Widerspruchsschreiben muss bei der zuständigen Pflegekasse eingehen, von der Sie auch den Bescheid erhalten haben. Sind Sie auch mit dem zweiten Bescheid nicht einverstanden, steht Ihnen noch der Gang vor das Sozialgericht offen. Die Klage können Sie schriftlich bei dem zuständigen Gericht einreichen. Auf Wunsch können Sie die Klage in der Geschäftsstelle des Sozialgerichts aufnehmen und sich bei der Formulierung helfen lassen.

Ihre Fragen wurden nicht beantwortet?

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schauen Sie für wichtige Informationen zum Thema Pflegegrad auch auf unserer FAQ-Seite vorbei.

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Eine Frau im Rollstuhl erhält Unterstützung von einer anderen Frau im Rollstuhl
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